WirtschaftsWoche: Görling unter den deutschen TOP25-Kanzleien

04.04.2011
Fachjury und unabhängige Experten wählten die besten Wirtschaftsstrafrechtler. Nachweisbare Erfolge, Erfahrung, Stärke des Teams und Spezialisierung wurden bewertet.

Düsseldorf/Frankfurt. Die in Düsseldorf erscheinende "WirtschaftsWoche" hat Dr. Helmut Görling und seine Rechtsanwaltsgesellschaft zu einer der TOP25-Kanzleien für Wirtschaftsstrafrecht gewählt. Nachweisbare Erfolge, Erfahrung, Stärke des Teams und Spezialisierung lauteten die vier Hauptkriterien für dieses Ranking.

In einem dreistufigen Auswahlprozess wurden die 25 besten deutschen Kanzleien gekürt. Zunächst wählte die "WirtschaftsWoche" mehr als 100 Juristen aus, die im vergangenen Jahr besonders positiv auf sich aufmerksam gemacht hatten. Neun unabhängige Experten des Fachgebiets Wirtschaftsstrafrecht bildeten aus dieser Vorauswahl ein 40 Kanzleien umfassendes Elite-Panel. Danach trat als dritter Auswahlschritt noch eine vierköpfige Fachjury in Aktion, um die TOP25-Kanzleien zu bestimmen.

Der Jury gehörten an:

  • Professor Felix Hey, Geschäftsführer des juristischen Fachverlags Dr. Otto Schmidt Verlag
  • Wolfgang Schaupensteiner, ehemaliger Staatsanwalt für Wirtschaftsstrafsachen und Ex-Compliance-Chef der Deutschen Bahn AG
  • Professor Achim Schunder, Schriftleiter der NJW ("Neue Juristische Wochenschrift")
  • Roland Tichy, Volkswirt und Chefredakteur der "WirtschaftsWoche"

Unter der Schlagzeile "Klassisch verteidigt" schreibt die "WirtschaftsWoche" unter anderem über Dr. Helmut Görling: Abseits der klassischen Verteidigung von Managern vor Gericht haben viele der Top-Wirtschaftsstrafrechtler neue Betätigungsfelder aufgetan. Helmut Görling aus Frankfurt etwa deckt im Auftrag von Unternehmen wie Ikea Straftaten auf. Staatsanwälte bekommen von ihm ausrecherchierte Fälle, sodass Verfahren dann oft zügig beendet werden können. Strafrechtler fungieren auch als Anlaufstellen für Mitarbeiter, die Straftaten anzeigen wollen ("Whistleblower").

Zu den öffentlich stark diskutierten Themen Gesetzesflut und Korruption heißt es in der "WirtschaftsWoche": Der Gesetzgeber hat in den vergangenen zwei Jahrzehnten ein undurchschaubares Netz von Regeln gesponnen, die vielen Unternehmen das Leben schwer machen, berichten Vertreter der Zunft. Weil lange Zeit unklar bleibe, wie die Rechtsprechung neue Regeln später auslegt, müssten sich Unternehmen präventiv immer stärker wappnen und mithilfe von Strafrechtlern strittige Fragen klären. Stark verunsichert sind Deutschlands Manager etwa ob der nicht enden wollenden Korruptionsskandale bei ersten Industrieadressen. Was aber ist Korruption? Wenn Verkäufer der Telekom, um bei VW Sympathiepunkte zu sammeln, deren Werksverein sponsern? Wenn ein Chefeinkäufer eine Einladung zum Formel 1-Rennen annimmt? Oder wenn ein Vertriebler seinem Geschäftspartner ein Essen für 20, 50 oder 75 Euro spendiert? Die Antworten sind nicht eindeutig, die Wirtschaftsstrafrechtler brüteten deshalb im Arbeitskreis Corporate Compliance einen "Kodex zur Abgrenzung von legaler Kundenpflege und Korruption" aus.Der Beitrag "Klassisch verteidigt" aus der "WirtschaftsWoche" steht hier zum Download bereit.

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